Die Förderungen in den vergangenen Jahren haben zum Wachstum der E-Mobilität beigetragen und vor allem für Private einen zusätzlichen Anreiz geschaffen, über ein E-Auto nachzudenken. 2021 werden die Förderungen im Großen und Ganzen fortgeschrieben, gerade im Bereich der Wallboxen und Ladestationen gibt es aber doch ein paar sehr sinnvolle Änderungen.
Hier gibt es die erste Neuerung: Die Förderung der privaten Wallbox ist keine Folgeförderung mehr, das heißt, sie kann auch ohne den Kauf eines neuen E-Autos in Anspruch genommen werden. Da sich Private vornehmlich am Gebrauchtwagenmarkt bedienen, macht dies auch absolut Sinn. Wenn Sie sich nun ein gebrauchtes E-Auto kaufen, können Sie die zugehörige Ladeinfrastruktur zur Förderung einreichen.
Voraussetzungen für die Förderung
Höhe der Förderung
Anmerkung: Bei Mehrparteienhäusern kann die Einrichtung der Basisinfrastruktur ebenfalls gefördert werden.
Bei Kauf eines Elektrofahrzeugs bleibt die bisherige Förderung großteils bestehen, auch die Förderhöhe bleibt bestehen – für ein reines Elektroauto etwa bei EUR 5.000,00 inkl. E-Mobilitätsbonus des Autohändlers. Und das zeigt uns auch schon, dass die Förderung wieder zwischen dem Hersteller bzw. Importeur und Vater Staat aufgeteilt wird – jeder schießt seinen Teil zu. Wundern Sie sich also nicht, wenn die Höhe der Förderung weiter unten weniger beträgt, als Sie in den Medien gelesen haben – der Rest kommt vom Händler.
Voraussetzungen für die Förderung
Höhe der Förderung:
E-Mobilitätsbonus vom Händler:
Nicht gefördert werden:
Die Fortschreibung der Förderung für die Anschaffung von elektrischen Fahrzeugen ist logisch und nachvollziehbar. Betreffend der Förderung von Ladeinfrastruktur im privaten Bereich gibt es doch einige positive Änderungen, die Lücken in der bisherigen Förderung stopfen – etwa im Wohnbaubereich. Wallboxen für Einfamilienhäuser und mobile Ladestationen (= intelligente Ladekabel) können Sie direkt in unserem Shop kaufen, für OCPP-fähige Ladestationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.