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E-Mobilitätsoffensive 2021 – Alle Infos zur neuen E-Auto-Förderung 2021 für Private

16. März 2021

E-Mobilitätsoffensive 2021 – Alle Infos zur neuen E-Auto-Förderung 2021 für Private

Die Förderungen in den vergangenen Jahren haben zum Wachstum der E-Mobilität beigetragen und vor allem für Private einen zusätzlichen Anreiz geschaffen, über ein E-Auto nachzudenken. 2021 werden die Förderungen im Großen und Ganzen fortgeschrieben, gerade im Bereich der Wallboxen und Ladestationen gibt es aber doch ein paar sehr sinnvolle Änderungen.


Förderungen für private Ladeinfrastruktur

Hier gibt es die erste Neuerung: Die Förderung der privaten Wallbox ist keine Folgeförderung mehr, das heißt, sie kann auch ohne den Kauf eines neuen E-Autos in Anspruch genommen werden. Da sich Private vornehmlich am Gebrauchtwagenmarkt bedienen, macht dies auch absolut Sinn. Wenn Sie sich nun ein gebrauchtes E-Auto kaufen, können Sie die zugehörige Ladeinfrastruktur zur Förderung einreichen.


Voraussetzungen für die Förderung

  • Installation durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb
  • Meldung beim Netzbetreiber bei >3,6 kVA


Höhe der Förderung

  • Intelligentes Ladekabel: EUR 600,00
  • Wallbox im Ein-/Zweifamilienhaus: EUR 600,00
  • Wallbox im Mehrparteienhaus: EUR 900,00
  • als Einzelanlage
  • zusätzlich Vorgabe: OCPP-fähig
  • Wallbox im Mehrparteienhaus: EUR 1.800,00
  • als Teil einer Gemeinschaftsanlage
  • zusätzlich Vorgabe: OCPP-fähig
  • Maximal jedoch 50 % der Anschaffungskosten bestehend aus:
  • Kosten der Ladestation
  • Installationskosten


Anmerkung: Bei Mehrparteienhäusern kann die Einrichtung der Basisinfrastruktur ebenfalls gefördert werden.


Förderungen für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs

Bei Kauf eines Elektrofahrzeugs bleibt die bisherige Förderung großteils bestehen, auch die Förderhöhe bleibt bestehen – für ein reines Elektroauto etwa bei EUR 5.000,00 inkl. E-Mobilitätsbonus des Autohändlers. Und das zeigt uns auch schon, dass die Förderung wieder zwischen dem Hersteller bzw. Importeur und Vater Staat aufgeteilt wird – jeder schießt seinen Teil zu. Wundern Sie sich also nicht, wenn die Höhe der Förderung weiter unten weniger beträgt, als Sie in den Medien gelesen haben – der Rest kommt vom Händler.


Voraussetzungen für die Förderung

  • Gewährung des E-Mobilitätsbonus seitens des Händlers
  • Ausnahme: Leichtfahrzeuge
  • Achten Sie darauf, dass der Händler den Informationstext laut Förderbestimmungen in die Rechnung aufnimmt. Die meisten Händler haben das automatisiert, aber sicher ist sicher.
  • Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden.
  • Bei geleasten Fahrzeugen muss eine Depotzahlung in Höhe der Förderung geleistet werden.
  • Die Behaltefrist beträgt 4 Jahre.


Höhe der Förderung:

  • PKW mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb: EUR 3.000,00
  • Leichtfahrzeug: EUR 1.300,00
  • PKW als Plug-In-Hybride oder Range Extender: EUR 1.250,00
  • E-Motorrad: EUR 700,00
  • E-Moped: EUR 450,00
  • E-Transportrad: EUR 850,00


E-Mobilitätsbonus vom Händler:

  • PKW mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb: EUR 2.000,00
  • Leichtfahrzeug: N/A
  • PKW als Plug-In-Hybride oder Range Extender: EUR 1.250,00
  • E-Motorrad: EUR 500,00
  • E-Moped: EUR 350,00
  • E-Transportrad: EUR 150,00


Nicht gefördert werden:

  • PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb
  • PKW, deren elektrische Reichweite weniger als 50 km beträgt (WLTP)
  • Fahrzeuge, dessen Basismodell ohne Sonderausstattung einen Brutto-Listenpreis EUR 60.000,00 übersteigt
  • Elektrofahrräder


Fazit

Die Fortschreibung der Förderung für die Anschaffung von elektrischen Fahrzeugen ist logisch und nachvollziehbar. Betreffend der Förderung von Ladeinfrastruktur im privaten Bereich gibt es doch einige positive Änderungen, die Lücken in der bisherigen Förderung stopfen – etwa im Wohnbaubereich. Wallboxen für Einfamilienhäuser und mobile Ladestationen (= intelligente Ladekabel) können Sie direkt in unserem Shop kaufen, für OCPP-fähige Ladestationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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