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E-Mobilitätsoffensive 2021 – Alle Infos zur neuen E-Auto-Förderung 2021 für Betreibe, Gemeinden und Vereine

8. März 2021

E-Mobilitätsoffensive 2021 – Alle Infos zur neuen E-Auto-Förderung 2021 für Betreibe, Gemeinden und Vereine

Förderung Ladestationen 2021 Bild ABL eMH3 Wallbox

Öffentliche Förderungen können ein zusätzlicher Anreiz für die Beschaffung von Ladeinfrastruktur sein und verändern die Kosten-Nutzen-Rechnung des Ladestationsinhabers bzw. -betreibers. Folglich ist es auch ein Thema, dass für unsere Kunden und uns von zentraler Bedeutung ist. Nach den durchaus erfolgreichen Förderungen aus den Jahren 2019-2020 werden diese nun mit mehr oder weniger kleinen Adaptierungen fortgeschrieben. Die wichtigste davon betrifft sicher Ladestationen von Betrieben, die nicht öffentlich zugänglich sind. Damit wird die Umrüstung des eigenen Fuhrparks ebenso erleichtert wie die Ladestation für private Fahrzeuge von Mitarbeitern und Kunden. Wir haben uns die neuen Förderungen angesehen und das wichtigste hier zusammengefasst.


Förderungen für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen

Bleiben wir gleich beim Thema und sehen uns die neue Förderung für nicht öffentliche Ladestationen an. Diese Förderung betrifft alle Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, also zum Beispiel jene für den eigenen Fuhrpark, für private Fahrzeuge der Mitarbeiter und Ladestationen für Kunden am Kundenparkplatz.


Voraussetzungen für die Förderung:

 

  • Installation durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb
  • Meldung beim Netzbetreiber bei >3,6 kVA
  • Ladestation muss kommunikationsfähig sein
  • Ladestation muss in ein Lastmanagement integrierbar sein

 


Höhe der Förderung:

 

  • AC-Normalladepunkt bis 22 kW: EUR 900,00
  • DC-Schnellladepunkt bis 50 kW: EUR 4.000,00
  • DC-Schnellladepunkt von 50 bis 100 kW: EUR 10.000,00
  • DC-Schnellladepunkt über 100 kW: EUR 20.000,00
  • Maximal jedoch 30 % der Investitionskosten bestehend aus:
  • Ladestation
  • Installationskosten
  • Kosten der baulichen Basisinfrastruktur
  • Planungskosten (max. 10 % der förderfähigen Investitionskosten)

 


Förderungen für öffentlich zugängliche Ladestationen

Wer seine Ladestation öffentlich zugänglich macht, kommt in den Genuss wesentlich höherer Förderungen, muss auf der anderen Seite aber auch mehr Bedingungen erfüllen.


Voraussetzungen für die Förderung:

 

  • Eintragung der LS in E-Control Register
  • Preise für das Laden sind vor Ort oder online auszuweisen
  • Ladestation muss künftig auch über kWh-genau abrechnen können
  • Energiezähler:
  • AC: MID-zertifizierter Zähler
  • DC: vorbereitet auf die Nachrüstung eines zertifizierten Zählers
  • Roamingfähigkeit

 


Höhe der Förderung:

 

  • AC-Normalladepunkt 11 bis 22 kW: EUR 2.500,00
  • DC-Schnellladepunkt bis 100 kW: EUR 15.000,00
  • DC-Schnellladepunkt ab 100 kW: EUR 30.000,00
  • Maximal jedoch 30 % der Investitionskosten bestehend aus:
  • Ladestation
  • Installationskosten
  • Kosten der baulichen Basisinfrastruktur
  • Planungskosten (max. 10 % der förderfähigen Investitionskosten)

 

Fazit:

Mit der Beibehaltung bzw. teilweisen Erhöhung der Förderungen für öffentliches Laden wird die bisherige Förderung fortgeschrieben und wird ihren Teil zum Verdichten der Ladeinfrastruktur beitragen. Der größte Fortschritt ist allerdings die Förderung nicht öffentlicher betrieblicher Ladeinfrastruktur losgelöst vom Erwerb eines Elektroautos. Somit kann Laden sowohl als Service für Kunden und Mitarbeiter angeboten werden, als auch die Infrastruktur auf eine laufende oder künftige Elektrifizierung der Fuhrparkflotte vorausschauend angepasst werden.


Sie haben Fragen zur Förderung oder wollen ein Projekt planen und umsetzen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir beraten Sie zu Ladestationen, Betriebsführung und natürlich auch zur passenden Förderung!

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